ra-olsowski
  Ordnungswidrigkeitenrecht
 
Im Ordnungswidrigkeitenrecht sind Verwarnungen, Bußgelder oder/und Fahrverbote möglich.

Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören:

Abstandsünden
Alkohol am Steuer
Geschwindigkeitsübertretungen
Lenkzeitverstöße
Rotlichtverstöße (Überfahren einer roten Ampel)
Verstöße im ruhenden Verkehr (falsches Parken)



 
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