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Die seit 1996 bestehende Rechtsanwaltskanzlei hat ihren Schwerpunkt im Strafrecht. Es werden aber auch viele Existenzgründer in rechtlichen Fragen der Existenz- und Unternehmensgründung beraten. Weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht, im Straßenverkehrsrecht sowie der Kfz-Unfallregulierung.
Ferner werden Coaching Seminare zum Erhalt von Förderungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) -Begleitung einer selbständigen Tätigkeit nach § 2 Abs. 2 der ESF-Richtlinien- durchgeführt.
Postulationsfähig bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Zugelassen beim Landgericht Berlin und Kammergericht Berlin
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