Das Verkehrsrecht besteht im großen und ganzen aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht, dem Verkehrsstrafrecht und dem Verkehrszivilrecht.
Hauptsächlich sind die Kosten hier unterschiedlich geregelt.
Im Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht berechnen sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und zwar nach sogenannten Rahmengebühren.
Im Verkehrszivilrecht hingegen gilt zwar auch das RVG, allerdings mit sogenannten Wertgebühren deren Höhe von dem entstandenen Schaden abhängen.
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