ra-olsowski
  Verkehrszivilrecht
 
Dies umfasst:

Personenschadenregulierung (bei einem Unfall mit Personenschaden), Schmerzensgeld etc.
Sachschadenregulierung (bei einem Unfall mit Sachschäden)

Im Verkehrszivilrecht hat der Unfallverursacher dem Geschädigten, ggbfls. nach Haftungsquote, die Kosten der Unfallreguliering zu erstatten.

Bei einem Schaden über 1.500,- € kann sich der Geschädigteeinen Sachverständigen suchen, die erforderlichen Kosten hierfür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sollten die Schäden unter 1.500,- € liegen reicht ein Kostenvoranschlag einer Reperaturwerkstatt.

Es empfiehlt sich in jedem Fall die Beratung durch einen Rechtsanwalt, insbesondere auf den Gebieten Vorschäden, Haftungsquoten und bei drohendem Totalschaden älterer Kfz.

 
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