ra-olsowski
  Durchsuchung
 
Die Polizei steht vor der Tür, meist am frühen morgen und man ist überrascht und kann sich auf die ungewohnte Situation gedanklich nicht mehr vorbereiten.

In dieser Situation ist es wichtig die Ruhe zu bewahren.

Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss zeigen oder lassen Sie sich deutlich erklären, worin die Gefahr im Verzuge bestehen soll, sollte kein Durchsuchungsbeschluss vorliegen.

Holen Sie sich einen neutralen Zeugen, z.B. aus der Nachbarschaft.

Sagen Sie so wenig wie möglich.

Geben Sie das Gesuchte heraus, wenn zu befürchten ist, dass Zufallsfunde von anderen Sachen oder Dingen zu erwarten sind.

Bleiben Sie dagegen passiv, wenn Sie sich durch den Hinweis auf ein Versteck, welches nicht von Ihnen sein muss, verraten würden.

Sie können auch einen Anwalt hinzuziehen, eine Durchsuchung wird aber auch dieser nur sehr selten verhindern können. Die Anwesenheit beruhigt allerdings sehr. Dieser wird auch rational handeln.

Beschlagnahmte Gegenstände müssen alle in einem Protokoll verzeichnet werden.

Unterschreiben Sie nichts, sondern widersprechen Sie der Beschlagnahme, denn dann - und nur dann - muss ein Richter über die Beschlagnahme entscheiden und für rechtmäßig erklären.

Schriftliche Aufzeichnungen bzw. Schriftliches muss sofort versiegelt werden und darf nicht vor Ort von den Beamten gelesen werden.

Sollten Sie keinen Anwalt zur Durchsuchung hinzugezogen haben, sollten Sie nach der Duchsuchung mit dem Ihnen übergebenen Protokoll einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen.




 
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