ra-olsowski
  Vorladung
 
Eine Vorladung verpflichtet Sie nicht , bei der Polizei zu erscheinen.

Holen Sie sich stattdessen sofort und unverzüglich Rat von einem Anwalt.

Dieser nimmt zuerst und bekommt auch nur Akteneinsicht und berät Sie dann, was gegen Sie vorliegt und vor allem, wie Sie sich verhalten sollten.

Auch hier gilt es, die Ruhe zu bewahren.


 
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