Sie müssen und sollten überhaupt nichts sagen; außer:
Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Adresse und Beruf.
Sie haben das Recht sofort einen Anwalt hinzuzuziehen, dies auch schon bei der ersten Vernehmung.
Dieser kann bei einem Haftbefehl auch sofort eine Haftprüfung veranlassen..
Lassen Sie sich weder vor, noch nach der Vernehmung nicht von den vernehmenden Beamten in ein Gespräch verwickeln.
Bewahren Sie Ruhe.
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